Flughafen Berlin-Tempelhof: Berliner Senat stellt Zulässigkeit eines Volksbegehrens fest

Flughafen Berlin-Tempelhof

Flughafen Berlin-Tempelhof
Quelle: Holger Much (BN4A)

[Berlin]
Der Berliner Senat hat heute die Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen die Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof festgestellt. Durch die Abgabe von 29.878 gültigen Unterschriften ist nach der Berliner Verfassung ein Volksbegehren zulässig.

Senat bleibt hart
An der Haltung des Senats ändert dies aber nichts. Dieser will, nach wie vor, eine Schließung des Flughafens Ende Oktober 2008. Trotz mehrer Gutachten besteht die Meinung, dass der Weiterbetrieb von Tempelhof nach der Inbetriebnahme des Großflughafens Berlin-Brandenburg (BBI) ein Risiko birgt. Eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den BBI oder ein vorläufiger Baustopp durch das Bundesverwaltungsgericht könnten die Folge sein.

Der Ablauf
Nun muss das Berliner Abgeordnetenhaus innerhalb vier Monate eine „Erklärung zur Sache“ abgegeben. Danach könnte das eigentlich Volksbegehren beantragt werden. Hierfür müssten 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten in den Bürgerämtern gesammelt werden, um die Forderung „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ durchzusetzen.

Quelle:
Senatsverwaltung