Jetzt amtlich: Berliner Umweltzone ab 1. Januar 2008

[Berlin]
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Kriterien der Kennzeichnungsverordnung für die Umweltzone in Berlin sowie die Eckpunkte für Ausnahmegenehmigungen von Fahrverboten in Härtefällen beschlossen.

Umweltplakette

Umweltplaketten
Quelle: Senatsverwaltung
für Inneres und Sport

Dazu die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Katrin Lompscher „Berlin hat seit Anfang 2005 für eine einheitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen nach ihrem Emissionsstandard gekämpft. Wir sind daher froh, dass die Regelungen nun endlich in Kraft treten. Damit kann die Umweltzone ab 1. Januar 2008 eingeführt werden.“

Die so genannte Feinstaubverordnung trat bereits 1. März diesen Jahres in Kraft. Sie regelt die Einteilung von Fahrzeugen in vier Schadstoffgruppen und die Kennzeichnung mit farbigen Plaketten. Nur Fahrzeug mit entsprechender Plakette dürfen ab 01. Januar 2008 in die festgelegte Umweltzone (innerhalb des Berliner S-Bahnring) fahren.

Zusätzlich zu den schon ursprünglich festgelegten Beschränkungen für Dieselfahrzeuge müssen nun schon in der ersten Stufe der Umweltzone ab 1. Januar 2008 auch Fahrzeuge mit Ottomotor mindestens dem Abgasstandard Euro 1 entsprechen. Diese Regelung hätte erst im Jahre 2010 Anwendung gefunden.

Entsprechende Ausnahmen werden derzeit verhandelt. Die Vorschläge betreffen z. B. Ausnahmen für Sonderfahrzeuge mit geringen Kilometerleistungen im Wirtschaftsverkehr, die Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen oder ein Kilometerkontingent mit Fahrtenbuch für Oldtimer.

Weitere Informationen Artikel auf BN4A: Kampf dem Feinstaub: Berlin richtet Umweltzone ein

Quelle Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz