„Die Dr3i (???) und das Testament“ Rechtsstreit um die Lizenzrechte geht weiter

[Hamburg, Stuttgart, München, Berlin]
Dieser „Fall“ wäre für die „Die drei ??? / Die Dr3i“ aus der bekannten Buch- und Hörspielserie wie geschaffen:

Alles scheint geregelt. Urplötzlich taucht ein Testament auf, das die Sachlage grundlegend zu verändern scheint. Der Rechtsstreit zwischen EUROPA (SONY BMG) und dem KOSMOS-Verlag um die Lizenzrecht für die Geschichten der drei Detektive geht in eine neue Runde.

Fast jeder kennt die Geschichten über die drei Detektive aus Rocky Beach – sei es als Buch oder Hörspiel. Schon seit längerem streiten EUROPA (SONY BMG) und der KOSMOS-Verlag um die Lizenzrechte für die Geschichten von Robert Arthur. Jetzt kommt erneut Bewegung in die „Ermittlungen:

Symbolbild: Testament
Symbolbild:
Testament
Bild: BN4A: Holger Much

Das Testament
Nach eigenen Angaben liegt dem KOSMOS-Verlag ein Testament von Robert Arthur vor, in dem der Autor der „Three Investigators“ (Originaltitel) das Urheberrecht seiner Werke und Manuskripten ausschließlich der Universität Michigan vererbt hat. Damit hätte EUROPA (SONY BMG), laut KOSMOS-Verlag, nicht die Lizenzrechte an der Reihe „Die drei ???“ von Arthurs Kindern erwerben können, da diese nicht die Rechte an den Geschichten geerbt hätten.

Auszug aus dem Testament
„Ich schenke und vermache an die Dekane der University of Michigan, einer Vereinigung unter dem Recht von Michigan in Ann Arbor, Michigan, alle Rechte, Rechtstitel und Beteiligungen, die ich im Zeitpunkt meines Todes an allen veröffentlichten Büchern, Kurzgeschichten oder Theaterstücken oder unveröffentlichten Manuskripten haben werde, darunter unter anderem alle auf meinen Namen ausgestellten Urheberrechte sowie alle Rechte auf Lizenzgebühren und Nebenrechte, die mir aus Verträgen mit Verlegern zustehen.“

EUROPA (SONY BMG) hält dagegen: Das Testament würde nur auf solche Werke zutreffen, an denen Robert Arthur bis zu seinem Tod die Rechte hatte. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Lizenzrechte an den Geschichten der „Three Investigators“ nicht bei Arthur, sondern – bis Anfang der 90er Jahre – beim US-Verlag Random House. Danach fielen die Lizenzen an die Kinder/Erben Robert Arthurs zurück.

Justitia muss entscheiden
Nun werden erneut die Gerichte klären müssen, wer letztendlich im Recht ist. Ob die Fans sich dieses „Tauziehen“ um ihre (Jugend)Helden noch lange gefallen lassen, bleibt abzuwarten. Der Unmut ist inzwischen groß. Wir berichten weiter.

Hintergrund
Die Geschichten um die drei Detektive aus Rocky Beach haben in Deutschland Kultstatus. Aufgrund des Lizenzstreits zwischen EUROPA (SONY BMG) und dem KOSMOS-Verlag wurde inzwischen die Hörspielreihe „Die drei ???“ in „Die Dr3i“ umbenannt. Siehe hierzu auch den BN4A-Artikel „Neue Hörspiele aus „Rocky Beach“ – Aus den „Drei ???“ werden die „Die Dr3i“ Der KOSMOS-Verlag verlegt weiterhin Bücher unter dem Namen „Die drei ???“

Weiterführende Informationen
BN4A-Artikel: Neue Hörspiele aus „Rocky Beach“ …
Homepage: EUROPA: Die Dr3i
Homepage: KOSMOS-Verlag

Quellen:
Nina Kühl PR für EUROPA (SONY BMG)
Griffiths Consulting für den KOSMOS-Verlag

Bildmaterial
Symbolbild Testament: Holger Much