[Berlin]
Kinder dürfen Lärm machen und dies ist hinzunehmen, so steht es ab morgen im Berliner Immissionsschutzgesetz. Damit ist Berlin das erste Bundesland, das diese Regelung umsetzt. Kinderlärm steht dann nicht mehr auf derselben Stufe wie Bau- und Gewerbelärm – Klagen gegen beispielsweise Kitalärm wird nun durch die Gesetzesänderung ausgeschlossen.
Trotzdem kein Freibrief
Wer nun – aufgrund der gesetzlich verordneten Toleranz – auf einen „Polterfreibrief“ für die eigenen Vierwände hofft, der irrt. Denn vom Gesetz wird nur solcher Lärm gedeckt, der auch der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeit dient. „Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der damit gesicherte Freiraum auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren muss. Kinder müssen auch lernen, auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen“, so Katrin Lompscher (Die Linke), Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.
Mit anderen Worten: Kinderlärm zu nachtschlafender Zeit dient kaum dem gesicherten Freiraum und ist sicher noch immer Lärmbelästigung.
Quelle:
Senatsverwaltung Berlin