Wir stehen zu Artikel 5 Grundgesetz und Ihr?

Grundgesetz Artikel 5
Grundgesetz Artikel 5

[Berlin]

Die derzeitige Diskussion um ein Verbot „Alternativer Medien“ ist recht(lich) befremdlich, besonders, wenn die Aussage durch einen Ministerpräsidenten erfolgt. Weil, dafür gibt es Regeln, das Grundgesetz:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten  und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.  Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Man rudert ganz schnell zurück
Richtig, es wurde inzwischen dem widersprochen, was Herr Günther gesagt haben soll und auch relativiert, aber da gibt es eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen, wenn man es vorher gesehen hat. #meinemeinung

Lanz und mein Berufsverband sind inzwischen zurückgerudert. Schade.

Aber Kollege Schupelius von der BZ findet doch noch deutliche Worte:

https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger

Die Frage ist: Was macht es mit einer Gesellschaft, wo Medien unterdrückt und verurteilt werden?

Genau, das hatten wir schon mal – und das ist ABSOLUT INAKZEPTABLE

ALSO GANZ KLAR: FINGER WEG VON DER PRESSEFREIHEIT