Symbolbild: Testament |
[Düsseldorf/Berlin]
Das OLG Düsseldorf hat am 24. April entschieden, dass die Urheberrechte an der bekannten Detektivserie „Die drei ???“ (The three investigators) – soweit es den deutschen Markt betrifft – nicht bei Sony/BMG oder den Kindern des Autors Robert Arthur liegen.
Das Urteil wurde nach deutschem Urheberrecht gesprochen. Danach liegen die Rechte, aufgrund eines gültigen Testaments bei der „University of Michigan“.
Nach diesem Urteil ist es fraglich was aus den Serien „Die drei ??? / Die Dr3i“ wird. Eine Stellungnahme von Sony/BMG oder dem Kosmos Verlag liegt uns bislang noch nicht vor.
Hintergrund
Wie berichtet, streiten sich Sony/BMG (EUROPA) und der Kosmos Verlag um die Rechte an den Geschichten „The three investigators“ des US-Autors Robert Arthur.
Wir berichten weiter …
Quelle:
INFOLAW-L v. 24.04.2007