Maul- und Klauenseuche Verhaltensregeln für Reisende aus England

[Berlin]
Aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Südengland, hat heute die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Verhaltensregeln für Reisende aus Großbritannien herausgegeben:

  • Von Reisen aus Großbritannien dürfen keine Lebensmittel, die von Klauentieren stammen, mitgebracht werden. Gleiches gilt für Tiertrophäen und Felle von Klauentieren.
  • In Großbritannien sollte der Aufenthalt in Gebieten, in denen MKS festgestellt wurde, nach Möglichkeit vermieden werden, um eine Verschleppung des Virus zu vermeiden.
  • Wer aus Gebieten, in denen MKS festgestellt wurde, zurückkehrt, sollte mindestens eine Woche lang keine Einrichtungen besuchen, in denen Klauentiere gehalten werden. Das gilt auch für Tierpark, Zoo und Kinderbauernhöfe. Insbesondere der direkte Kontakt zu Klauentieren ist während dieses Zeitraums unbedingt zu vermeiden.

Hintergrund
Am 4. August 2007 wurde in der südenglischen Grafschaft Surrey der Ausbruch von Maul- und Klauenseuche in einer Rinderherde festgestellt. Um die Ausbreitung der Hochansteckenden Tierseuche zu verhindern, wurde seitens der Britische Regierung als auch die Europäische Kommission ein Exportverbot für Klauentiere und daraus gewonnen Produkte verhängt. Betroffen sind Rinder, Schafe und Ziegen sowie deren Fleisch und Milch. Die Maul- und Klauenseuche ist für Menschen nicht gefährlich.

Weiterführende Informationen
Wikipedia: Maul- und Klauenseuche

Quelle:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz