Onlinedurchsuchung doch bald legal?Einigung bei BKA-Gesetz in Sicht

[Berlin]
UPDATE | 03.12.08 – 10:00 Uhr:
Doch keine abschließende Einigung
Entgegen bisheriger Medienberichte konnten CDU und SPD doch keine abschließende Einigung  beim umstrittenen BKA-Gesetz erzielen. Zwar sei man „auf einem guten Weg zur Einigung“, so ein Teilnehmer des gestrigen Spitzentreffens der beiden Parteien, erzielt habe man diese aber noch nicht.

Ursprünglich wurde berichtet:
Nachdem – wie berichtet – das umstrittene BKA-Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte, haben sich CDU und SPD offenbar auf einen Kompromiss geeinigt, dies berichte die „Neue Osnabrücker Zeitung“.

Nur durch einem Richter
Laut Zeitungsbericht sollen die letzten strittigen Punkte des Gesetzentwurfes ausgeräumt worden sein. Dazu gehörte beispielsweise die Durchführung von Onlinedurchsuchung. Selbst in Eilfällen muss nun ein Richter die Durchsuchung anordnen. Nach getaner Arbeit muss erneut ein Richter entscheiden, ob die gesammelten Daten, ggf. wegen privaten Charakters, nicht verwendet werden dürfen.

Keine weiteren Ausnahmen
Der „Schutzkreis“ für sensible Berufszweige wurde nicht erweitert. Nach wie vor sind nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete von den Maßnahmen im BKA-Gesetz sicher. Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten, sind nicht geschützt. Beim Zeugenverweigerungsrecht wird es keine Änderung geben.

Planmäßig 2009?
Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am diesem Mittwoch könnte das Gesetz doch noch wie geplant im Januar 2009 in Kraft treten. Der Ausschuss werde voraussichtlich am 11. Dezember zusammenkommen.

Ähnliche Pläne für Europa
In der Europäischen Union wird derzeit an ähnlichen Befugnissen für die EUROPOL gearbeitet. Die gesammelten Daten sollen hier allerdings den Ermittlungsbehörden der Gemeinschaft gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden.